Ein Gesetz, das verhindert
Ein Fördergesetz sollte fördern und ermöglichen, nicht verhindern.
Ein Fördergesetz für Landesausstellungen – das klingt zunächst nach Aufbruch. Nach einem Bekenntnis zu einem Stück Schweizer Zukunft. Wer den am 26. August verabschiedeten Entwurf des Bundesrates genauer liest, kommt allerdings zu einem anderen Schluss: Dieses Gesetz droht zu einem Verhinderungsgesetz zu werden.
Gleich zwei Bestimmungen weisen in diese Richtung.
Erstens soll der Bund höchstens 30 Prozent der Kosten übernehmen. Für ein Projekt von nationaler Bedeutung ist das wenig. Vor allem aber setzt es die falschen Anreize: Wer soll Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und private Partner für ein Projekt dieser Dimension gewinnen, wenn der Bund selbst nur begrenzt ins Risiko geht? Eine Landesausstellung braucht einen starken nationalen finanziellen Anker. 50 Prozent wären kein Freipass, sondern ein klares Bekenntnis des Bundes.
Zweitens soll der Bund gemäss Übergangsbestimmung frühestens ab 2035 einen Grundsatz- und Planungsbeschluss beantragen können. Übersetzt heisst das: Eine Expo mit Bundesbeteiligung wird frühestens in den 2040er-Jahren möglich.
Das ist keine Perspektive, sondern eine Verschiebung auf irgendwann. Eine Landesausstellung lässt sich nicht auf Vorrat einfrieren. Ideen, Engagement und gesellschaftlicher Wille haben ihren Zeitpunkt.
Ein Fördergesetz sollte fördern und ermöglichen, nicht verhindern. Wenn die Schweiz eine nächste Landesausstellung will, darf sie sich deshalb kein Gesetz geben, das ihre Realisierung gleich mitbremst.
Von Marco Canonica, Leiter Kommunikation Svizra27